Mehr Mitspracherecht erfordert
In gleichem Maße wie sich in den letzten Jahren die Arbeitsbedingungen verschlechterten, wuchs das Arbeitsvolumen der Personaldelegationen. Deren Aufgabe besteht ja in erster Linie darin, die Interessen der Kollegen zu wahren und zu verteidigen. Dies gilt sowohl für Betriebe, in denen sich die Delegation auf einen bestehenden Kollektivvertrag berufen kann, wie auch für Betriebe, in denen es keine zwischen Gewerkschaften und Patronat ausgehandelten vertraglichen Bestimmungen gibt – was immerhin für mehr als 50 Prozent aller Betriebe der Fall ist.
Wurde ein Kollektivvertrag ausgehandelt, so haben die Personalvertreter darauf zu achten und dafür einzutreten, dass die im Vertrag festgehaltenen Bestimmungen eingehalten werden, nicht gegen die tariflichen Abmachungen verstoßen wird und dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz garantiert sind. Zu ihren Aufgaben gehört auch, dem direkten Vorgesetzten im Betrieb wie auch den Zuständigen auf Direktionsebene sowohl individuelle wie auch kollektive Beschwerden vorzutragen.
Es sind also wichtige Funktionen, die dem gewählten Personalvertreter im Interesse der Belegschaftskollegen obliegen. Eine Aufgabe, die er allerdings nur dann ordentlich erfüllen kann, wenn ihm von der Betriebsleitung die dazu notwendige Zeit und das dazu erforderte Umfeld gewährt werden.
Was große Teile des Patronats allerdings weiter zu verhindern versuchen. So gibt es nach wie vor Betriebe, in denen dem Personalvertreter nicht einmal die zur Ausübung seiner Funktion notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Auch stemmen sich immer wieder Firmen dagegen, sowohl dem Ausschussmann wie auch dem Sicherheitsdelegierten jene Stunden zu gewähren, die beiden zum Erledigen ihrer wichtigen Aufgaben per Gesetz zustehen.
Tatsache ist, dass der Wind, der den Personalvertretern entgegen bläst, in den letzten Jahren deutlich an Schärfe zugenommen hat. Immer offener wird ihnen vom Patronat diktiert, wer am langen Hebel sitzt, wo die Grenzen sind, die es nicht zu überschreiten gilt, was im Betrieb geduldet wird, und was nicht.
So häufen sich auch die Fälle, in denen Personalvertretern, die auf ihre Rechte pochen und sich dem Diktat des Patronats nicht unterordnen wollen, mit Repressalien, bis hin zu einer »mise à pied« gedroht wird – ein Paradebeispiel hierfür ist die seit Jahren unklare Situation des Präsidenten der Personaldelegation von Cactus, der auf Anweisung der Direktion seine Arbeitsstelle seit November 2009 nicht mehr betreten darf. Eine Maßnahme, gegen die der OGB-L seither vor Gericht streitet.
Ein Fall, der in aller Deutlichkeit zeigt, dass sich das seit vielen Jahren schon von den Gewerkschaften geforderte größere Mitspracherecht, das die Rechte der gewählten Personalvertreter und Sicherheitsdelegierten festigen und ausbauen soll, mehr denn je aufdrängt. Deshalb müssen den ständigen Versprechen der zuständigen Minister endlich Taten folgen. Dies im Interesse der arbeitenden Menschen und ihrer Vertreter.
gilbert simonelli
Gilbert Simonelli : Mittwoch 1. August 2012
