Luxemburg13. September 2024

Journalistenverband fordert Nachbesserungen am Transparenzgesetz:

Quo vadis Pressefreiheit?

von Patrick Kleeblatt

Es sollte, so die Mitteilung auf der Internetseite der ALJP, mit der »Circulaire Bettel 2.0« zu einem besseren Informationszugang für Journalisten kommen. Am 30. Juni 2022 hieß es: »Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung« Nun aber ist mit der Klage von Charlotte Wirth, der sich der Journalistenverband angeschlossen hat, klar geworden, dass die Regierung offenbar nicht gewillt ist, den Informationszugang für Journalisten möglich zu machen.

Am Mittwochnachmittag gab der Verband der Berufsjournalisten eine Stellungnahme ab. Auf einer Pressekonferenz berichtete ALJP-Präsident Misch Fautsch von rezenten Informationsverweigerungen durch Behörden und parastaatliche Unternehmen. Es werde versucht, Journalisten über Verträge zu knebeln oder wie erst kürzlich würden ganze Redaktionen auf schwarze Listen gesetzt, weil sie Fotos der Pressefotografen nicht gratis weitergereicht haben sollen.

In der Causa »Charlotte Wirth« sei zudem die Stellungnahme des CAD (Kommission für Informationszugang) ignoriert worden, weshalb die angeforderten Dokumente weiterhin zurückgehalten werden. Für die ALJP stehe aber weiter fest, dass die Pressefreiheit nicht verhandelbar ist.

Die freie Journalistin Charlotte Wirth gab ihrerseits Informationen zum Kontext und warum es in der Folge nun zur Klage vor dem Verwaltungsgericht kommt. Sie wollte im Rahmen ihrer Recherchen zur Grenzschutzbehörde der EU, Frontex, Informationen zur Nutzung des Helikopters der Air-Rescue-Tochter Air Ambulance für die Frontex erhalten. Der eigentlich für Rettungsmaßnahmen vorgesehene Helikopter soll sich an »Pushback«-Einsätzen der Frontex beteiligt haben. Auch zur Beteiligung der Armee, mittels Drohnen und Militärsatellit, wollte Charlotte Wirth Auskünfte haben.

Nachdem ihr eine Antwort verweigert wurde, hatte sie sich an die CAD gewandt, die die Herausgabe der geforderten Unterlagen befürwortete. Nun ist deren Meinung allerdings nicht bindend. Seitens des Innenministeriums, das nun zuständig ist, heißt es: Man könne keine Informationen bezüglich des Einsatzes von Air Ambulance herausgeben, da diese Informationen eine Konfliktsituation zwischen dem Staat und der EU-Grenzschutzbehörde zur Folge hätte. Informationen zum Einsatz von Drohnen und Satelliten würden die Sicherheit des Landes betreffen und seien deshalb tabu.

Roger Infalt erklärte, die ALJP trete als Nebenkläger auf, weil das Sinn und Zweck des Verbands sei. Man vertrete die Interessen der Journalisten. Er erinnerte daran, dass die ALJP seit 2007 für einen besseren Informationszugang kämpfe. Es habe sogar kleine Erfolge gegeben und mit einem neuen Gesetzentwurf stünden weitere kleinere Fortschritte bevor. Insgesamt aber sei das Transparenzgesetz in seiner jetzigen Form Makulatur. Nicht nur dass in diesem Papier kaum auf die beruflichen Anforderungen der Journalisten eingegangen werde, es sei so ausgerichtet, dass das Recht auf Information kaum in Anspruch zu nehmen sei.

Im Prinzip ist es mit den Behörden wie mit Großkonzernen. Könnten die Recherchen ihnen »Probleme« verursachen, werden rechtliche Schritte entweder selbst gegen den Journalisten eingeleitet oder er wird gezwungen, sein Recht einzuklagen. Der einzige Zweck dieses Verhaltens ist, den Journalisten wirtschaftlich mit dem Rücken an die Wand zu stellen.

ALJP-Vize Luc Carigari erläuterte noch, dass der im Gesetzentwurf genannte »délai raisonnable« so formuliert wurde, daß auch die Gerichte hierzu keine klare Entscheidung treffen können, sollte ein Journalist auf die eigentlich maximale Wartezeit von zwei Monaten bestehen. Die ALJP verlangt, dass die Stellungnahme der CAD bindend ist und einen festen Zeitrahmen für den Informationszugang gefunden werden muss. Diese werden die Abgeordneten der Chamber aber nicht nur mit den Stimmen der Mehrheit zu unterbinden wissen.

Was die gemeinsame Klage von Charlotte Wirth und ALJP betrifft, so wird es eine Weile dauern, bis die vielen Fragen beantwortet werden können. Geht es schnell, haben wir in zwei Jahren entweder ein Grundsatzurteil oder die Klarstellung, dass die Regierung am längeren Hebel sitzt.

Nun könnte man meinen, ein solcher Skandal, denn nichts anderes ist es, müsse die Journalisten zu Protestaktionen animieren. Das wird nicht passieren. Die meisten sind aus Gründen Mitglied, haben allerdings kaum Interesse am Verband. So muss nun Charlotte Wirth auf die Gunst der Justiz hoffen, denn es darf nicht vergessen werden, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.