Die neuen Sozialparameter
Zu kleine Grundbeträge, zu niedrige Anpassungen
Ab dem 1. Januar 2023 Jahres gelten neue Sozialparameter, welche die Generaldirektion der Sozialversicherung auf ihrer Internetseite in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt hat.
Angaben gibt es unter anderem zum gesetzlichen Mindestlohn, zur Krankenversicherung. zur Rentenversicherung, zu den Familienzulagen, zur Pflegeversicherung, zum Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revis), zum Einkommen für schwerbehinderte Personen und zur staatlichen Teuerungszulage.
Festzuhalten ist, dass die Grundbeträge und deren Anpassung generell zu niedrig sind, so dass zahlreiche Menschen auf der Armutsgrenze leben, beziehungsweise große Schwierigkeiten haben, die beiden Enden am Monatsende zusammenzubekommen.
Der gesetzliche Mindestlohn für unqualifizierte Lohnabhängige wird an die Entwicklung des Durchschnittslohns für die Jahre 2020 und 2021 angepasst und steigt ab dem 1. Januar 2023 auf 2.387,40 Euro. Das ergibt einen Stundenlohn von 13,8 Euro.
Der Mindestlohn für jugendliche Lohnabhängige im Alter von 15 bis 17 Jahre wird 1.790,55 Euro betragen, für Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahre werden es 1.909,92 Euro sein. Parallel dazu wird der qualifizierte Mindestlohn auf 2.864,88 Euro erhöht.
Im Vorfeld der Ankündigung über die Anpassung des Mindestlohnes forderte die KPL erneut eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohnes und des qualifizierten Mindestlohnes von 350 Euro im Monat.
Angepasst wird auch das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revis). Für eine Person wird der Betrag auf monatlich 1.873,78 Euro angehoben, für einen Haushalt von zwei Personen auf 2.510,80 Euro. Für einen zusätzlichen Erwachsenen kommen 478,94 Euro hinzu, für jedes Kind 152,25 Euro.
Die Teuerungszulage für eine Person beträgt 1.652 Euro, für einen Haushalt von zwei Personen 2.065 Euro, für einen solchen von drei Personen 2.478 Euro. Hinzu kommt eine Energieprämie, von 200, 250, beziehungsweise 300 Euro. Die Teuerungszulage wird einmal im Jahr ausbezahlt.
Bei den Familienzulagen beträgt der monatliche Basisbetrag für jedes Kind 285,41 Euro, die Schulanfangszulage 115 Euro für Kinder von 6 bis elf Jahren und 235 Euro für Kinder ab 12. Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt.
Die Geburtenzulage setzt sich aus drei Tranchen zusammen und beträgt jeweils 580,03 Euro für die vorgeburtliche Zulage, die eigentliche Geburtenzulage und die nachgeburtliche Zulage.
Das Einkommen für schwerbehinderte Personen ist dem Revis gleichgestellt und wird zum 1. Januar 2023 auf 1.675,09 angehoben, die Mindestrente auf 2.061,25 Euro. Sie steigt parallel zu den Lebenshaltungskosten und wird automatisch um 2,5 Prozent erhöht, wenn eine Indextranche erfällt, müsste aber dringend strukturell erhöht werden.