Das Ende der Bescheidenheit
Vor Gehälterverhandlungen mit Regierung: CGFP fordert »substantielle lineare Punktwerterhöhung«
Hatte sich die Staatsbeamtengewerkschaft im letzten Besoldungsabkommen mit einer linearen Punktwerterhöhung um lediglich 1,95 Prozent zufrieden gegeben, weil die Regierung dafür der Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst zustimmte, so hat ihr Nationalvorstand auf der zweitägigen Rentrée sociale der CGFP beschlossen, in den nächsten Gehälterverhandlungen mit der Regierung, die wohl noch in diesem Jahr beginnen werden, eine »substantielle lineare Punktwerterhöhung« zu fordern. Nur so lasse sich der entstandene Kaufkraftverlust ausgleichen, heißt es in einem am Freitag verschickten Pressekommuniqué.
Der Nationalvorstand habe die Unterorganisationen aufgefordert, Vorschläge für den »umfassenden Forderungskatalog der CGFP« auszuarbeiten, den man dann der Regierung in den kommenden Wochen zukommen lasse.
Doch die Regierung habe auch das laufende Gehälterabkommen noch nicht vollständig umgesetzt, kritisiert die Gewerkschaft. Insbesondere die vereinbarte Harmonisierung der unteren Laufbahnen beim Staat müsse noch in diesem Jahr mit einem entsprechenden Gesetz abgeschlossen werden. Dabei bestehe die CGFP darauf, daß das Gesetz rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 gilt, »ohne daß dabei Nachteile für die Betroffenen entstehen«.
Die gemäß dem laufenden Besoldungsabkommen eingesetzten Arbeitsgruppen, so die CGFP weiter, seien kurz davor, ihre Schlußfolgerungen vorzulegen. Schon jetzt sei klar, daß die Gewerkschaft bei langzeiterkrankten Staatsangestellten eine Verlängerung des Kündigungsschutzes fordere. Auch müsse die Regelung, daß bei einer krankheitsbedingten Entlassung keine Rückkehr in den öffentlichen Dienst mehr möglich ist, abgeschafft werden.
Bei der Reform des Disziplinarrechts tritt die CGFP dafür ein, die Liste der Sanktionen zu überarbeiten. Nach dem Praktikum oder der Einführungszeit solle der Anwendungsbereich des Disziplinarrechts auf alle Staatsbediensteten ausgeweitet werden. Auch müsse sämtlichen Staatsbediensteten nach der Stagezeit das Recht auf ausgewogene disziplinarische Ermittlungen gewährt werden, so die CGFP, die außerdem findet, »öffentlich Bedienstete, die heiklen Anschuldigungen ausgesetzt sind«, sollten während der Dauer der Ermittlungen nicht mehr per Freistellung (»dispense«) von ihrem Arbeitsplatz ferngehalten werden. Hier müsse »eine adäquatere Lösung gefunden werden«.
In der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit pocht die CGFP auf Immunität für Salariatsvertreter, die Gewerkschaftsmitglieder begleiten oder beraten. Man könne ja auch einen Rechtsanwalt nicht zwingen, vor Gericht gegen seinen Mandanten auszusagen. Zufrieden zeigte sich die Staatsbeamtengewerkschaft mit der »kurz vor dem Abschluß stehenden« neuen Homeoffice-Regelung, die im Zuge der Verfassungsreform zu einem Gesetz werden muß. Ihren Anliegen werde »weitestgehend Rechnung getragen« und die neuen Bestimmungen kämen den öffentlich Bediensteten in vielerlei Hinsicht entgegen. Vor allem sei das Prinzip der Gleichbehandlung von Staatsbediensteten im Homeoffice und ihren Kollegen, die vor Ort arbeiten, gewährleistet.
Der von der Regierung geplanten »Reform« des Rentensystems erteilte die CGFP vor einer für Ende Oktober geplanten Unterredung mit Sozialversicherungsministerin Martine Deprez eine »deutliche Absage«. Die Regierung solle nicht »unüberlegt und überstürzt handeln«, schließlich seien die Pensionskassen mit gut 27 Milliarden Euro gut gefüllt und die national repräsentativen Gewerkschaften hätten im Wirtschafts- und Sozialrat Vorschläge zu »alternativen Finanzierungsquellen« gemacht.