Luxemburg23. August 2024

Verwaltungsgericht entzieht CMCM Zulassung

von KP

Die Zusatzkasse CMCM durchlebt seit nun bereits einigen Monaten sehr turbulente Zeiten. Angefangen hat es mit einem Eklat betreffend die Geschäftsführung, dann folgte eine kurze Palastrevolution, die zur Neuaufstellung des Verwaltungsrates führte und Ende Juli gab es sogar eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung. In diesem Kontext muss auch auf die noch anstehenden Klagen seitens der abgewählten André Heinen und Jean-François Steichen hingewiesen werden.

Für den neuen Verwaltungsrat und dessen Vorsitzenden Gilbert Goergen, der sowohl intern für Ruhe sorgen, als auch die Beitragszahler bei Laune halten möchte, sind dies eigentlich genug Baustellen. Nun aber gibt es schon wieder schlechte Nachrichten. Die Autoren dieser Nachrichten sind die »privaten« Versicherungen. Deren Berufsvereinigung, die ACA (Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen), hat Klage gegen die CMCM eingereicht, dies mit der Begründung, dass die Zusatzkasse einen »unlauteren Wettbewerb« betreibe. Dass es hierbei der ACA lediglich um den entgangenen Profit potenzieller Kunden geht, dürfte dem Narrativ der Regierung nicht gerecht werden.

Nun hat aber das Verwaltungsgericht am 9. August ein Urteil zu Gunsten des Klägers gesprochen. Die ACA hatte gegen die Zulassung der CMCM durch das Sozialministerium geklagt. Mit diesem Urteil gilt das seitens des Ministeriums im Oktober 2022 erteilte »Agrément« als unzulässig und musste annulliert werden.

Die Regeln des Kapitalismus

Dass es hier grundsätzlich ums Geld, also vielmehr den Profit der ACA-Mitglieder geht, nicht aber um die Absicherung ihrer Kunden, ist offensichtlich. Viele Menschen und Familien sind aus sehr gutem Grund Mitglied der CMCM. Hier wird man nicht nur gut beraten, es ist auch eine Sache der Vernunft, sich einer Mutualität anzuschließen. Hier gelten noch die Regeln der Solidarität und auch die Beitragshöhe wird der erbrachten Dienstleistung gerecht. Das ist bei den »Privaten« schon aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Nun muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass einige Argumente des Klägers berechtigt sind. Es ist wohl richtig, dass die nicht profitorientierte CMCM anderen Anforderungen respektive Regelungen ausgesetzt ist, wie die Mitglieder der ACA. Das ist in aller Evidenz ein Vorteil. Im Urteil wurde festgehalten, dass der Beklagte die gesetzlichen Anforderungen, die im Mutualitätsgesetz verankert sind, nicht erfüllt werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass die angebotenen Leistungen je nach verfügbaren Ressourcen variabel bleiben müssen.

Sinn und Zweck der ACA-Klage ist es, die CMCM zur Aufgabe ihrer Aktivitäten zu zwingen. Ein Wunsch, dem vorwiegend unsere konservativ-liberale Politelite gerne entsprechen würde. Das allerdings scheint die zuständige Ministerin nicht in aller Deutlichkeit offenbaren zu wollen. Seitens Martine Deprez (CSV) heißt es knapp: »Das Ministerium muss nun die Zulassung der CMCM überarbeiten respektive einschränken. Die Zulassung muss strikt dem Mutualitätengesetz entsprechen.«

In der Ruhe liegt die Kraft

Nun hat dieses Urteil und der seitens der ACA angestrebte mediale »shitstorm« einige Mitglieder der CMCM kurzeitig aufgeschreckt, was allzu verständlich ist. Hier ist, wie so oft, die Panik ein schlechter Ratgeber und da eine Suppe selten so warm gegessen wird, wie sie gekocht wurde, sollten die Beitragszahler vorerst mal Ruhe bewahren.

Rund 280.000 Beitragszahler kann die CMCM vorweisen und hierunter sind sehr viele Wahlberechtigte, was ja nun auch die Entscheidung amtierender Minister beeinflusst. Diese Zahl unterstreicht nochmals den wahren Grund der Klageführung: Es geht um zig Millionen Euro, die den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen entgehen.

Jetzt hat sich dann auch die CMCM öffentlich geäußert und ihren Mitgliedern über den Umweg der sozialen Medien einiges zum Urteil erklärt. Was den zentralen Punkt der Anklage betrifft, so seien die Statuten schon im Juni 2022, also noch unter der Führung von André Heinen, den geltenden Gesetzen angeglichen worden. CMCM-Präsident Gilbert Goergen versichert seinerseits, dass sich die Mitglieder keine Sorgen machen müssen und es wohl nur einer neuen Anfrage zur Zulassung bedarf. Das geht natürlich nicht von jetzt auf gleich, denn das Ministerium hat ja vierzig Tage Zeit, sich mit dem Urteil auseinanderzusetzen und gegebenenfalls in Berufung zu gehen.

Es ist jedenfalls derzeit keine gute Idee, sich von der CMCM abzuwenden. Zum einen hat die Zusatzkasse über Jahrzehnte hinweg sehr vielen Menschen geholfen und zeigte sich oft in schwierigen Fällen kulant. Dazu kommt, dass die »Privaten« alles andere als ein Partner sind, wenn es darum geht, hohe Kosten im Krankheitsfall zu übernehmen. Hier ist es außerdem üblich, kostenintensiven Kunden einfach den Vertrag zu kündigen…