Luxemburg14. August 2024

Sie können und wollen es derzeit auch nicht

Erlaubnis zum Vermieten

von KP

Luxemburgs Sorgen betreffend den Wohnungsmarkt sind nicht neu und wohl teils auch genau so gewollt, denn eine hohe Nachfrage erlaubt nicht nur das Abverlangen von Wuchermieten, sondern zuweilen auch die Vergabe von ungesunden Unterkünften, von Wohnungen oder Zimmern, die schon aus Hygienegründen und der Nicht-Einhaltung der Sicherheitsstandards nicht vermietet werden sollten.

In einer parlamentarischen Anfrage weist der Abgeordnete David Wagner (déi Lénk) auf die seitens unserer französischen Nachbarn geplante Einführung eines sogenannten »permis de louer«. Diese Erlaubnis soll künftig verpflichtend sein, was bedeutet, dass der angebotene Wohnraum von den Behörden überprüft werden muss, bevor dieser auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden kann.

Die Idee an sich ist eigentlich nicht verkehrt und eine solche Prozedur hätte man schon vor Jahrzehnten hier in Luxemburg ins Gesetz aufnehmen müssen. Das wissen auch die Vorgänger von Wohnungsbauminister Claude Meisch (DP), leider ist es immer noch so, dass eine Krähe der anderen kein Auge auspiekst. Sich aber nun einzugestehen, dass unsere »spezifischen« Probleme in Sachen »Logement« nicht über den Umweg von Auflagen und Kontrollen zu beheben sind, das geht natürlich nicht.

In seiner Antwort verweist der Minister nahezu lapidar auf die inaktive abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe: Gesundheits- und Sicherheitskriterien für Mietwohnungen. Sie soll nun reaktiviert werden. Es wird präzisiert, dass die Städte und Gemeinden verstärkt in den Prozess eingebunden werden, das jedoch nur um deren Feststellungen und Vorschläge für eventuelle Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hat das Ministerium bereits viele Erkenntnisse und man sieht ein, dass eine Gesetzesreform wohl unumgänglich ist.

Was den Vorstoß der französischen Grenzgemeinden betrifft, so verdiene dieser, dass eine kleine Arbeitsgruppe eingesetzt werde, um die Einzelheiten zu prüfen und eine Analyse vorzulegen. Und ja, das alles klingt auf den ersten Blick vernünftig, ist aber gerade hinsichtlich der in weiten Teilen künstlich hervorgerufenen Wohnungskrise ein doppelschneidiges Messer. Es ist im Prinzip das gleiche Problem wie mit der eigentlich per Gesetz möglichen Besteuerung von leerstehendem Wohnraum. Die meisten dieser Objekte sind den Behörden bekannt, einen Grund, die Sondersteuer zu erheben hat es allerdings noch nicht gegeben.

Für die Vermieter also ist diese parlamentarische Frage kein Grund zur Sorge. Für die Mieter spielt es bestenfalls eine nebengeordnete Frage, denn die allermeisten sind heilfroh, wenn es ihnen unter den derzeitig herrschenden Umständen gelingt, überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu finden. Da nimmt man schon mal gewisse Abstriche in Kauf…