Luxemburg30. November 2021

Anpassung der Pandemie-Gesetzgebung:

2G und 3G statt Lockdown

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Am Montagnachmittag informierten Premier Xavier Bettel und Gesundheitsministerin Paulette Lenert über die Ergebnisse der Sitzung des Regierungsrates am selben tag.

Auch wenn die Lage sich hierzulande bisher nicht so dramatisch verschärfe, wie in den Nachbarländern, sei neben einer steigenden Inzidenz auch hierzulande Vorsicht vor der neuen Variante Omikron geboten, so Bettel. Die Lage in den Krankenhäusern riskiere auch hier erneut prekär zu werden, weil nicht genügend Menschen sich bisher für eine Impfung entschieden hätten. Daß Impfung und Booster wirken, zeige eine sinkende Inzidenz über 75 Jahren, während etwa unter den Kindern die Zahlen enorm hoch wären. Überhaupt riskierten ungeimpfte Personen früher oder später eine Infektion, deren möglicherweise schwerer Verlauf Klinik-Kapazitäten besetze, die für Operationen und Behandlungen abseits der Pandemie benötigt würden. Aus diesem Grund sei es wichtig, diese Personen aus dem Risiko zu nehmen.

Man wolle deshalb nun anstelle von Schließungen und Ausgangsbeschränkungen im Freizeitbereich auf 2G setzen, wie es aus den Nachbarländern bekannt ist. Dies betreffe Restaurants, Kneipen (inklusive Terrassen), Bars, Diskotheken, Weihnachtsmärkte und Sportveranstaltungen. Auch müssen Amateursportler künftig einen 2G-Nachweis erbringen.

Am Arbeitsplatz soll künftig 3G gelten. Hier sei er »optimistisch« nach einem ersten Treffen mit den »Sozialpartnern«, so Bettel. Schon für heute ist eine zweite Sitzung zum Thema anberaumt, weshalb weitere Details erst einmal nicht verkündet würden.

Er wünsche sich, daß der neue Gesetzestext dazu noch in dieser Woche auf den Instanzenweg komme und bereits kommende Woche in Kraft treten könne, was 2G im Freizeitbereich betreffe. Die Regelung am Arbeitsplatz soll indes erst im Januar in Kraft treten, um jetzt noch Möglichkeit zu geben, sich impfen zu lassen.

Ab kommender Woche werde auch der Abgleich eines Ausweisdokuments mit dem CovidCheck obligatorisch. Damit hätten »Micky Maus« und Co. keine Chance mehr. Die kontrollierenden Personen können diese Nachweise künftig ohne Beisein von Polizei kontrollieren.

Ab dieser Woche bereits wird die Gültigkeit von PCR-Tests auf 48 und von Schnelltests auf 24 Stunden reduziert. Dies bringe zum einen mehr Sicherheit, zum anderen müsse man die Zertifikate kompatibel zu den Nachbarländern machen, da sie sonst dort nicht mehr akzeptiert würden.

In den Schulen werde, wie bereits mitgeteilt, deutlich mehr getestet und die Regierung fordere die Betriebe erneut auf, dort wo es machbar sei, zum Home Office zu greifen.

Was die Booster-Impfungen betrifft, riet Bettel dazu, sich einen Termin zu nehmen, da es sonst zu längeren Wartezeiten kommen könne. Personen, die mit AstraZeneca geimpft wurden, können bereits 4 Monate nach der zweiten Dosis eine Auffrischung bekommen. Dies sind rund 45.000 Personen hierzulande.

Paulette Lenert wies angesichts der steigenden Zahl geimpfter Personen in den Kliniken darauf hin, daß geimpfte Menschen mittlerweile überproportional in der Gesellschaft vertreten seien.

Bettel riet dazu, daß auch geimpfte Personen vor ihren Treffen mit Freunden und Familie an Weihnachten oder Silvester einem Schnelltest machen sollten. Dies gebe allen mehr Sicherheit.

Das neue Gesetzesprojekt werde bis zum kommenden Februar Gültigkeit haben. Ob es zu weiteren Verschärfungen kommen muß, werde die Entwicklung der Lage zeigen. Auszuschließen seien sie nie, so Bettel.