Republikaner als Scharfmacher in der französischen Politik
Rechte Opposition in Frankreich verschärft den Entwurf für ein neues Ausländergesetz
Die rechtsbürgerliche Oppositionspartei der Republikaner (LR) nutzt ihre Mehrheit im Senat, der zweiten Kammer des französischen Parlaments, um den aktuell dort behandelten Entwurf des neuen Ausländergesetzes so umzuformulieren, daß der Text für Ausländer wesentlich nachteiliger ausfällt. Die Abstimmung in erster Lesung ist für heute vorgesehen. Dann folgt die erste Lesung in der Nationalversammlung und danach noch eine zweite Lesung in beiden Kammern. Wenn alles planmäßig vonstattengeht, kann das neue Ausländergesetz – das bereits das 30. in den vergangenen 40 Jahren und das zweite in der Amtszeit von Staatspräsident Emmanuel Macron ist – im ersten Trimester 2024 in Kraft treten.
Doch vorläufig läuft nichts planmäßig. Da der Präsident und seine Regierung seit der Wahl von 2022 nicht mehr über die Mehrheit im Parlament verfügen, sind sie auf die LR-Stimmen angewiesen. Das nutzen die Republikaner aus. Sie instrumentalisieren die Themen Einwanderung, Regularisierung der ohne Papiere bereits im Lande lebenden Ausländer, Asyl und Abschiebung. Mit dieser Strategie wollen sich die Republikaner wieder in den Kreis regierungsfähiger Parteien hocharbeiten. Wohl um sie als Mehrheitsbeschaffer zu umgarnen, äußerte sich Präsident Macron in seinen jüngsten Äußerungen wohlwollend über ihre vom Rassemblement National abgekupferte Forderung, per Volksentscheid über »gesellschaftliche« Themen wie Einwanderung abstimmen zu lassen und dies eventuell ebenso in der Verfassung festzuschreiben wie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch.
Die Republikaner scheint das noch zu beflügeln, immer neue Forderungen zu stellen. Aus Furcht, die launischen Bündnispartner zu verprellen, traut sich das Regierungslager nicht, LR in die Schranken zu verweisen. So konnten die Republikaner schon in den ersten Tagen der Debatte durch Abänderungsanträge, über die einzeln abgestimmt wurde, den entscheidenden Paragrafen 3 des Gesetzes komplett umkrempeln. Ursprünglich sollte damit vor allem die Möglichkeit geschaffen werden, daß der Status von Ausländern ohne Aufenthaltspapiere, die schon drei Jahre in Frankreich leben und mindestens acht Monate lang ein festes Arbeitsverhältnis hatten, legalisiert wird. Sie sollten das Recht auf eine zunächst auf ein Jahr befristete, aber mehrfach erneuerbare Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen. Bedingung sollte sein, daß sie in Branchen mit Personalmangel arbeiten: Gastronomie, Hotellerie und Bauwesen. Das war eine Formel, auf die sich sogar die Patronatsverbände und die Gewerkschaften einigen konnten.
Doch die Republikaner machten einen Strich durch die Rechnung. Sie argumentierten, ein solcher »Automatismus« habe eine »Sogwirkung« und sorge für immer neue Ströme irregulärer Einwanderer. Jetzt sieht der Gesetzentwurf nur noch die Möglichkeit vor, daß der Präfekt des jeweiligen Departements »nach Einzelfallprüfung« und »ausnahmsweise« eine solche Legalisierung erlaubt. Außerdem wird zur Bedingung gemacht, daß der Ausländer in den vergangenen zwei Jahren volle zwölf Monate fest angestellt war. Der Gesetzentwurf sah eine Lockerung des Arbeitsverbots für Asylantragsteller vor. Auch das haben die Republikaner bereits gekippt. Alle Punkte im Gesetz, mit denen Präsident Macron den linken Parteien entgegenkommen wollte, sind zunichtegemacht.
Somit bleiben nur die Maßnahmen, die Zugeständnisse an die rechts eingestellten Franzosen sind. Dazu gehört eine drastische Vereinfachung und Verkürzung des Asylantragsverfahrens und eine zügige Abschiebung der abgelehnten Antragsteller. Wer als Ausländer in Frankreich geboren wird, soll nicht mehr wie bisher mit der Volljährigkeit Franzose werden, sondern erst nach Antragstellung und Prüfung. Auch die bisherige Regel, daß jugendliche Ausländer nicht abgeschoben werden dürfen, wenn sie vor ihrem 13. Lebensjahr nach Frankreich gekommen sind, soll fallen.