Luxemburg31. August 2024

Statt einer Pensionsverschlechterung:

Warum Rentenbeiträge nur auf der Lohnmasse?

von ZLV

Statt zu versuchen, den Leuten Angst einzujagen mit einer Rentenmauer und der darauf angeblich folgenden Unbezahlbarkeit der Pensionen mittels Projektionen, die in der Vergangenheit immer falsch waren und daher als wissenschaftlich verbrämte Kaffesudleserei zu bezeichnen sind, sollten Probleme vernünftigerweise dann gelöst werden, wenn sie sich stellen und nicht, wenn sie vermutet werden ohne dann wirklich zum angekündigten Zeitpunkt einzutreffen.

Einstweilen wird der Überschuß der Einnahmen gegenüber der Ausgaben nur kleiner, aber es bleibt am Ende des Jahres immer noch ein Überschuß im Umlagesystem, das eigentlich gar nicht voraussetzt, Überschüsse zu produzieren. Es ist daher Panikmache, zu behaupten, wir liefen auf die Unfinanzierbarkeit zu. Sollte es irgendwann keinen Überschuß, sondern einen Fehlbetrag geben, egal ob das 2027 oder später eintritt, haben wir angesichts der bisher angehäuften Rücklagen, mit denen die Pensionen ohne jede Einnahme 45 Monate ausgezahlt werden können, immer noch Zeit, zu reagieren.

Es gab in der Zeit vor der letzten Pensionsverschlechterung 2012 eine Reihe von Studien der Salariatskammer, an die sich der heutige Direktor Sylvain Hoffmann noch erinnern sollte, auch wenn sie leider nicht mehr auf der Internetseite der Salariatskammer stehen. Es wäre mehr als sinnvoll, sie wieder allen zugänglich zu machen!

Es gibt beispielsweise keinen guten Grund, warum die Beiträge für die Pensionsversicherung auf immer und ewig nur auf die Lohnmasse erhoben werden müssen. Daß zur Zeit der Schaffung dieser Versicherung durch Bismarck die Lohnmasse genommen wurde, war wohl klar, da damals die Produktion zu 98 Prozent mit menschlicher Arbeitskraft erledigt wurde und nicht mit Maschinen. Das ist heute eindeutig anders, aber die Kapitalseite hat schon seit 50 Jahren immer laut aufgeschrien, wenn irgendjemand mit der Idee kam, Beiträge auch auf den Anteil der Maschinen in der Produktion zu erheben.

Interessanterweise haben wir in Luxemburg bei der Finanzierung der Pflegeversicherung einen Einstieg in eine derartige Beitragserhebung, gibt es doch da einen Sonderbeitrag, der aus dem Ertrag der jedem Endkunden, einschließlich der Eigenerzeuger, der einen Jahresverbrauch von über 25.000 Kilowattstunden zu Lasten des Stromsektors aufweist, anzurechnenden »Stromsteuer« besteht, der zur Finanzierung der Pflegeversicherung verwendet wird. Darüber hinaus wird für die Bemessung des Beitrags zur Pflegeversicherung über die Lohnmasse hinaus auch das Einkommen aus Vermietungen einbezogen.

Was bei der Pflegeversicherung seit Jahren ohne Protestgeschrei Praxis ist, müßte eigentlich auch möglich sein für die Beiträge zur Pensionsversicherung.

Wobei dort eigentlich das Drittel der Beiträge aus dem Staatsbudget auch bereits ein Einstieg in die Maschinensteuer ist, weil auch die Betriebs- und Kapitalbesteuerung zu den Steuereinnahmen zählen und nicht nur die Lohn- und Verbrauchssteuern.

Interessanterweise zahlt das Staatsbudget 40 Prozent der Ausgaben der Pflegeversicherung und nicht nur ein Drittel wie bei der Pensionsversicherung, was folglich auch nicht als gottgegeben unveränderlich anzusehen ist, genauso wenig wie daß Betrieb, Lohnabhängiger und Staat je acht Prozent beitragen.

Eine ganz schlechte Idee ist jene der Beamtin, die gerade Sozialministerin ist, und die damit umso mehr überraschte, als sie ja eigentlich Mathematik studiert hat. Sie schlug vor, Beiträge nur mehr bis zum Vierfachen des Mindestlohns (statt dem Fünffachen) zu erheben, wonach die Pensionshöhe für Neueintretende zwar sinken würde, aber zunächst nur weniger reinkäme, ohne daß weniger auszuzahlen wäre. Das ist also eine schlechte Idee.

Sylvain Hoffman, der Direktor der Salariatskammer, hat dagegen auf RTL die Idee präsentiert, Beiträge auch für Beträge über dem Fünffachen des Mindestlohns zu erheben, ohne aber dafür in diesem Bereich höhere Pensionen auszuzahlen. Das wäre dann ein Solidarbeitrag zu Lasten der berühmten »breiteren Schultern«, die das leicht tragen können, von denen aber immer nur geredet wird, ohne daß irgendetwas erfolgt, und das schon seit Jahren.

Dieser Vorschlag würde tatsächlich sofort zu Mehreinnahmen führen ohne aktuelle Pensionen in irgendeiner Form zu beeinträchtigen.

Die Renten sind gar nicht so hoch!

Sylvain Hoffmann hat ebenfalls darauf hingewiesen, daß das Gerede von den hohen Renten keine reale Basis hat. Er bezeichnete das zu Recht als »Nebelkerze«, denn das Armutsrisiko bei den Leuten über 65 hat sich die letzten zehn Jahre verdoppelt. Es müßte also eher die Mindestrente erhöht werden, umso mehr sie erheblich niedriger ist als die Armutsgrenze. 33 Prozent erhalten eine Pension von weniger als 2.500 Euro, bei Frauen sind es sogar 60 Prozent!

Sozialabbau, wie ihn die UEL vorschlägt mit der Forderung nach einer Herabsetzung um nahezu ein Drittel, darf nicht durchkommen, denn das wäre definitiv der Einstieg in den Ausstieg des umlagefinanzierten Pensionssystems. Ein solcher Ausstieg wäre keine gute Idee, auch wenn die Versicherungen darüber äußerst glücklich wären. Was gut für das Finanzkapital ist, ist grottenschlecht für Pensionisten!

(wird fortgesetzt)