Aus den Betrieben10. September 2024

OGBL-Syndikat Handel setzt Verbesserungen für 75 Schaffende durch:

Erster Kollektivvertrag bei Galeries Lafayette

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Seit den Sozialwahlen im Frühjahr, die den Erfolg von 2021 eindrucksvoll bestätigten, stellt der OGBL mit Emma Delorme, Nesrine Djebli, David Fleurival und Fabrice Nicolas alle vier Mitglieder der Personaldelegation bei den Galeries Lafayette, nun konnte mit Unterstützung seines Handelssyndikats der erste Kollektivvertrag bei dem seit fünf Jahren in Luxemburg-Stadt ansässigen Unternehmen unterzeichnet werden. Er sieht viele Verbesserungen für die mittlerweile 75 Mitarbeiter vor. Neben dem Pariser Stammhaus in bester Lage ist die große und traditionsreiche französische Warenhauskette an 65 Standorten in aller Welt vertreten.

Drei Jahre Laufzeit

Die Unterzeichnung des Kollektivvertrags am Freitag sei auch »eine Bestätigung für die harte Arbeit der OGBL-Delegation«, schrieb Zentralsekretär David Angel anschließend auf der Facebook-Seite des Handelssyndikats. Es sei gelungen, die Arbeitsbedingungen der 75 Schaffenden »wesentlich zu verbessern«. Der Kollektivvertrag habe eine dreijährige Laufzeit vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.

Weniger Arbeitszeit, mehr Jahresurlaub

Zu den Verbesserungen gehören, neben der Einführung von Essensgutscheinen in Höhe von zehn Euro pro Arbeitstag (wobei der Patronatsanteil bei 7,20 Euro liegt), insbesondere eine zusätzliche zwölfminütige bezahlte Pause pro Arbeitstag, die bei einer Vollzeittätigkeit also einer Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde pro Woche entspricht, sowie pro Jahr ein zusätzlicher Urlaubstag für jeweils fünf Jahre Betriebszugehörigkeit (maximal sechs zusätzliche Urlaubstage ab einer Betriebszugehörigkeit von 30 Jahren).

Pro Jahr wurden zudem acht Stunden Sozialurlaub, eine Anwesenheitsprämie von bis zu 500 Euro, eine Kleiderprämie in Höhe von 120 Euro und ein Mitarbeiterrabatt von (je nach Sortiment) zehn bis 25 Prozent sowie von 50 Prozent auf zwölf Artikel pro Jahr durchgesetzt.

Qualifiziert ab fünf Jahre Berufserfahrung

Außerdem wurde im Kollektivvertrag festgelegt, daß Mitarbeiter nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit wegen ihrer dann erlangten Berufserfahrung automatisch als qualifiziert gelten. Auch enthalten sind das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine progressive Vorruhestandsregelung, ein Verfahren gegen Belästigung am Arbeitsplatz sowie das betriebliche Ausbildungsbudget. OGBL und Personaldelegation sprachen von einem »konstruktiven Geist«, in dem die Kollektivvertragsverhandlungen geführt wurden.