Luxemburg20. Juli 2024

Armut soll erträglicher werden

120 Millionen Euro sollen armen Menschen gesellschaftliche Teilhabe sichern

von Patrick Kleeblatt

In Luxemburg, dem Land, das gewisse Regierungsmitglieder als »die Finanzzentrale der EU« bezeichnen, lag das Armutsrisiko im vergangenen Jahr bei 21,4 Prozent. So die offizielle Aussage des Statec. Nun hat es seitdem einen Regierungswechsel gegeben und im Koalitionsvertrag wurde erklärt, man widme sich nun verstärkt dem Kampf gegen die Armut.

Den Kampf führt in erster Linie General Max Hahn (DP) und seine Truppen vom Familienministerium. Grundsätzlich scheint die Strategie darauf ausgerichtet, über den Umweg Teuerungszulage (AVC) Bedürftigen eine Energiezulage zu gewähren. Wenn alle Berechtigten einen entsprechenden Antrag stellen, wird die Maßnahme rund 120 Millionen Euro kosten. Laut Minister Hahn stellen jedoch rund ein Viertel der Berechtigten keinen Antrag.

Das sei nicht gut, weshalb man sich entschieden habe, einerseits den Zugang zu den Hilfen zu erleichtern, einen kleinen Ausgleich zu den Energiekosten zu bewerkstelligen und auch sonst beim Steuerkredit für Verbesserungen zu sorgen. »Uns ist es wichtig, die Kaufkraft der sozial benachteiligten Haushalte zu stärken«, so der Minister. Es würden gezielte Maßnahmen ergriffen, damit Menschen mit Anrecht auf die Zulagen dieses auch beantragen. Zudem sollen die Sätze nächstes Jahr erhöht werden.

Ein Beispiel: ein Einpersonenhaushalt mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.710 Euro erhält dann 1.817 statt aktuell 1.652 Euro. Wer den REVIS, also Sozialgeld, bekommt, wird diesen Betrag künftig automatisch erhalten, es muss kein Antrag mehr gestellt werden.

Um gegen die Nichtbeantragung von berechtigten Beihilfen vorzugehen, wird es eine bessere Kommunikation mit den Gemeinden brauchen. So soll künftig der Nationale Solidaritätsfonds (FNS), den Gemeinden die Daten der in ihrem Ort lebenden AVC-Empfänger übermitteln, damit diese auch die kommunalen Beihilfen nach diesem Modell an die Begünstigten auszahlen können.

Was die Zulagen für die Energiekosten betrifft, so gibt es einerseits mehr Geld und anderseits wurde die Einkommensgrenze des Haushalts um ein Viertel erhöht. Diese Energieprämie gliedert sich in zwei Teile. So erhalten Haushalte des unteren Spektrums dreimal so viel wie bisher. Die Klasse darüber 25 bis 30 Prozent.

Der Abgabetermin der Anträge wird vom 31. Oktober auf den 31. Dezember verschoben. Es wird auch möglich sein, einen zweiten Antrag zu stellen, soweit der erste aus formellen Gründen abgelehnt wurde. In diesem Kontext ist hervorzuheben, dass die Referenzperiode, während der der Antragsteller im Land wohnen muss, von zwölf auf drei Monate herabgesetzt wird. Weil aufgrund des Wohnraummangels viele junge Menschen trotz Arbeit weiter bei ihren Eltern wohnen müssen, wird deren Einkommen (bis 30 Jahre) nicht mehr angerechnet.