Luxemburg14. August 2024

Die Spitze des Eisbergs bei »Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung«

Finanzaufsicht verhängte 38 Bußgelder in fünf Jahren

von Ali Ruckert

In den vergangenen fünf Jahren verhängte die Finanzaufsicht CSSF ganze 38 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Berufspflichten »bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung«. Die Bußgelder betrugen zusammengenommen 7,2 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort von Finanzminister Gilles Roth auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Die EU-Richtlinien »zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung«, die auch in Luxemburger Recht umgesetzt wurden und laufend ergänzt werden, umfassen eine ganze Reihe von regulatorischen Anforderungen, denen die Kreditinstitute und Finanzdienstlei­stungs­institute, Anbieter von Kryp­towäh­run­gen, Händler von Lu­xusautos, Edelmetallen, Flug­zeugen und Yachten. Miet­makler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter Genüge tun müssen.

Aufgedeckt werden Verstöße gegen die Berufspflichten »bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung« oft erst zusammen mit anderen Verstößen des Gewerbetreibenden gegen seine beruflichen Pflichten. Aber das ist ohnehin nur die Spitze des Eisbergs.

Die jüngste Geldbuße der CSSF in Höhe von drei Millionen Euro wurde Anfang Juli dieses Jahres gegen die BGL BNP Paribas wegen der Nichteinhaltung von Berufspflichten im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terro­rismusfinanzierung verhängt. Der Fall geht zurück auf eine Inspektion der Finanzaufsicht bei der Bank zwischen Mai und November 2021.

Dass israelische Waffenhändler, die weltweit Waffen und Bomben kaufen, mit denen das palästinensische Volk unterdrückt wird, in der Beschaffungsagentur der NATO in Capellen ein- und ausgehen und das hiesige Finanzsystem nutzen, um den Staats­ter­ro­rismus Israels möglich zu machen, fällt hierzulande offenbar nicht unter »Terrorismusfinanzierung«.