EuGH: Österreichische Grenzkontrollen nicht rechtmäßig
Der EuGH in Luxemburg befaßte sich am Dienstag mit den Grenzkontrollen, wie sie derzeit innerhalb des Schengen-Raumes noch etwa von der deutschen Bundespolizei an den Grenzen des Bundeslandes Bayern und von der Republik Österreich durchgeführt werden und die für viele Reisende innerhalb der EU auch aufgrund der regelmäßigen Verkehrsprobleme an den Grenzübergängen zum Ärgernis geworden sind.
Die österreichischen Grenzkontrollen waren im Jahre 2015 vor dem Hintergrund des massiven Flüchtlingsstromes an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien eingeführt worden. Solche Kontrollen dürfen von einem Mitgliedsstaat der EU konkret nur »im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit« eingeführt werden. Dies jedoch nur, ohne eine Gesamthöchstdauer von maximal 6 Monaten zu überschreiten.
Ab dem 11. November 2017 hatte Österreich allerdings auf eigene Initiative für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von 6 Monaten Kontrollen an seinen Grenzen wiedereingeführt. Aufgrund dieser Wiedereinführung wurde ein Reisender im November 2019 am Grenzübergang Spielfeld kontrolliert, als er von Slowenien einreiste. Zudem wurde über ihn eine Geldstrafe von 36 Euro verhängt, weil er sich geweigert hatte, seinen Reisepaß vorzuzeigen. Da der Beschuldigte der Meinung war, daß diese Kontrollen und die Geldstrafe unionsrechtswidrig seien und insbesondere gegen den Schengener Grenzkodex verstießen, wandte er sich an das Landesverwaltungsgericht im österreichischen Bundesland Steiermark.
Dieses Gericht hat Zweifel, ob der Schengener Grenzkodex Österreich erlaubt, auf eigene Initiative Grenzkontrollen über eine Gesamthöchstdauer von 6 Monaten hinaus einzuführen. Es hat daher beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.
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